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Häuserreihe

Netzanschluss

Allgemeine Netzanschlussbedingungen

Technische Mindestanforderungen

Anpassung von laufenden Netzanschlussverträgen

Veröffentlichung gem. § 29 Abs. 1 Satz 2

Am 08.11.2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung - NAV vom 01.11.2006 (BGBI. I S.2485) in Kraft getreten.

Die NAV hat unmittelbaren Einfluß auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlußverträge mit in Niederspannung an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Anschlußnehmern.
Nach § 29 Abs. 1 NAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlußnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlußverträge (basierend auf den AVBEltV) zu verlangen, sofern der Netzanschlußvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch.

Die Anpassung aller betroffenen Anschlußverträge an die neuen Vorgaben der NAV erfolgt rückwirkend.

Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NDAV unmittelbar - eine Anpassung ist nicht erforderlich. 
Über zukünftige Änderungen wird die Eichsfelder Energie- und Wasserversorgungsgesellschaft mbH durch Veröffentlichung im Internet oder anderer Formen der Bekanntgabe informieren.